AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alexander's Gastro GmbH
1. Allgemeines
Unsere Vertragspartner werden folgend als „Auftraggeber“ oder „Kunden“ bezeichnet. Die Alexander´s Gastro GmbH wird als „Alexander´s Catering“ bezeichnet.
2. Vorrang
Alexander´s Catering liefert ausschließlich Speisen und Getränke auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit Alexander´s Catering vereinbart wurden.
3. Preise – Zahlung – Inkasso – Gültigkeit
Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, behält sich Alexander´s Catering das Recht vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Der Kunde teilt Alexander´s Catering 10 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, diese ist Grundlage für die Rechnungsstellung. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist Alexander´s Catering berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Alexander´s Catering möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Termine
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.
5. Stornierung
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir: - 60 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 25% des Auftrages - 30 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50% des Auftrages - 14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75% des Auftrages - 7 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90% des Auftrages - am Veranstaltungstag 100% des Auftrages
6. Lieferung
Alexander´s Catering wird von der Lieferverpflichtung befreit, wenn sie an der Erfüllung dieser Pflicht durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände gehindert wird, die sie nach der den Umständen entsprechenden zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und behördliche Eingriffe. In diesen Fällen entfallen etwaige abgeleitete Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
7. Mängel / Beanstandungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung der jeweiligen Veranstaltungsleitung oder telefonisch Alexander´s Catering mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich mündlich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen schriftlich Alexander´s Catering mitgeteilt werden.
8. Gewährleistung
Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur hergeleitet werden, wenn diese Eigenschaften von Alexander´s Catering im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
9. Schadensersatzpflicht
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen. Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist der Firmensitz von Alexander´s Catering. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Koblenz. Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.